IPPC-Brennstempel
Bitte beachten Sie die Vorschriften für IPPC-Brennstempel.
1. Der Bindestrich zwischen dem Bundesland und der Reg.-Nr. muss entfernt werden:
Beispiel für eine bisherige, nun nicht mehr zulässige Nummer: De-NW3-490731
NEU: Reg.Code: Neu ohne Bindestrich (Beispiel) DE-NW3 490731
2. Die Bezeichnung "DB" muss entfernt werden, da gemäß Vorschrift auch kreditkartengroße Rindenreste toleriert werden.
Registriernummer/Behandlungsart,Ausfürhung wie: IPPC-Logo DE-NW3 490731 HT
Als PDF-Datei "IPPC-Vorschriften - neue Bestimmungen"steht Ihnen die
"Informationsmeldung Pflanzengesundheitsdienst Nr. 1 vom 15.10.2009" des
Forstschutz NRW zur Verfügung.
Bitte wählen Sie die gewünschte Brennstempelgröße: